Vermögen clever übertragen – Steuern vermeiden

Ihre Experten für Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • Steueroptimierte Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
  • Gestaltungsberatung inkl. Kettenschenkungsmodellen
  • Prüfung von Steuerbescheiden & Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • Begleitung bei Unternehmensschenkungen und -übertragungen

Ob es um die gezielte Nutzung steuerlicher Freibeträge, die Minimierung der Erbschaftsteuer oder eine geregelte Nachfolge geht: Wir beraten Sie vorausschauend und individuell.

Mit einer klug gestalteten Schenkung oder Verfügung von Todes wegen lassen sich unnötige Steuerlasten und spätere Konflikte in der Familie vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie.

Als interdisziplinäres Steuerteam begleiten wir Sie von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Übergabe – mit Expertise, Empathie und Weitblick.

Warum jetzt handeln?

🕒 Freibeträge verfallen alle 10 Jahre – nutzen Sie sie mehrfach!
📉 Immobilienwerte und Kapitalvermögen unterliegen Bewertungsrisiken
📑 Nachträgliche Korrekturen sind oft nicht mehr möglich
👨‍👩‍👧‍👦 Ihre Familie profitiert – nicht das Finanzamt!

 

Sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch!

Nur wenige Klicks entfernt – lassen Sie sich jetzt beraten!



Rückrufservice

Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen

Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich bei allen klassischen Steuertätigkeiten, wie

  • die Erstellung des Jahresabschlusses
  • Steuererklärungen
  • Finanz- und Lohnbuchführung
  • Vertretung bei Finanzbehörden, Sozialkassen und Finanzgerichten

Nutzen Sie einfach unser Rückrufformular oder kontaktieren Sie uns unter

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Telefonnummer

    Wann sind Sie am besten zu erreichen?

    Ihre Nachricht

    Häufig gestellte Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer


    Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

    Erbschaftsteuer fällt an, wenn Vermögen im Todesfall übertragen wird. Schenkungsteuer wird erhoben, wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten freiwillig weitergegeben wird – etwa durch die Übertragung einer Immobilie oder größerer Geldbeträge.

    Beide Steuern unterliegen dem gleichen Gesetz (ErbStG) und orientieren sich an der Höhe des Vermögens sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker/Erblasser und dem Empfänger.


    Wie hoch ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Deutschland?

    Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Wert der übertragenen Vermögenswerte und der Steuerklasse des Empfängers:

    • Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehepartner): 7 %–30 %

    • Steuerklasse II (z. B. Geschwister): 15 %–43 %

    • Steuerklasse III (z. B. Freunde, nicht Verwandte): 30 %–50 %

    Hinzu kommt: Je höher der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, desto höher der Steuersatz.


    Welche Freibeträge gelten bei Erbschaft und Schenkung?

    Der Gesetzgeber gewährt persönliche Freibeträge – diese gelten pro Schenkung oder Erbfall und können alle zehn Jahre neu genutzt werden:

    • Ehepartner: 500.000 €

    • Kinder: 400.000 €

    • Enkelkinder: 200.000 €

    • Andere Personen (z. B. Freunde): 20.000 €

    Beispiel: Wenn Sie Ihrem Kind heute 400.000 € schenken, können Sie in 10 Jahren weitere 400.000 € steuerfrei übertragen.


    Was ist eine Kettenschenkung – und ist sie legal?

    Eine Kettenschenkung ist eine Strategie, bei der Vermögen in mehreren Schritten weitergegeben wird, z. B. vom Vater an die Mutter und von dieser dann an das gemeinsame Kind. So lassen sich mehrere Freibeträge optimal ausnutzen.

    Wichtig: Diese Gestaltung ist legal, sofern jede Schenkung eigenständig und freiwillig erfolgt. Eine vertragliche Pflicht zur Weiterschenkung darf nicht bestehen – sonst droht die Nichtanerkennung durch das Finanzamt.


    Wann muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

    Jede Schenkung, die über die Freibeträge hinausgeht, muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden – schriftlich. Das gilt sowohl für Geldbeträge als auch für Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte.

    Bei Nichtmeldung drohen Nachzahlungen und ggf. Strafzuschläge.


    Kann ich mein Haus steuerfrei an mein Kind verschenken?

    Ja – unter bestimmten Bedingungen. Wenn das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (z. B. als Familienheim) und der Beschenkte dieses anschließend selbst bewohnt, kann die Schenkung steuerfrei sein.

    Achtung: Es gibt Einschränkungen bei der Größe und Nutzung der Immobilie. Auch bei vermieteten Immobilien können Steuervergünstigungen greifen – lassen Sie sich individuell beraten.


    Was passiert, wenn ich keine Schenkung mache und einfach alles vererbe?

    Dann fällt Erbschaftsteuer auf das gesamte Vermögen an – und je nach Höhe und Struktur (z. B. Immobilien mit hohem Steuerwert) kann das zu erheblichen Belastungen führen.

    Durch vorausschauende Planung – z. B. durch frühzeitige Schenkungen – lassen sich die Freibeträge mehrfach nutzen und die Steuerlast erheblich senken.


    Wie wird der Wert einer Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung berechnet?

    Das Finanzamt verwendet sogenannte Bewertungsverfahren, etwa das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Diese Werte weichen oft vom tatsächlichen Marktwert ab – und können höher ausfallen.

    Daher ist es sinnvoll, frühzeitig eine eigene Bewertung erstellen zu lassen und ggf. steueroptimierend zu gestalten (z. B. durch Nutzung von Abschlägen oder Reduktion durch vermietete Nutzung).


    Was kostet eine professionelle Steuerberatung bei Schenkung oder Erbschaft?

    Das hängt vom Einzelfall ab. In der Regel richten sich die Kosten nach dem Aufwand und dem übertragenen Vermögen. Ein kostenloses Erstgespräch hilft, Ihre Situation einzuschätzen und ein verbindliches Angebot zu erstellen.

    In vielen Fällen überwiegt der Steuervorteil durch professionelle Gestaltung die Beratungskosten deutlich.


    Kann ich durch Schenkung Streit unter den Erben vermeiden?

    Ja – wenn die Vermögensübertragung frühzeitig und transparent geplant wird. Mit einer klaren Schenkung, ggf. ergänzt durch einen notariellen Vertrag oder eine verbindliche Nachfolgeregelung, lassen sich Missverständnisse und spätere Auseinandersetzungen oft vermeiden.

    Wir unterstützen Sie auch bei der rechtlichen und menschlichen Kommunikation innerhalb der Familie.